canncura

Patient-focussed medical care

Das canncura Zentrum für Cannabismedizin vermittelt hilfesuchenden Patient:innen erfahrene Ärzte in der Therapie mit Cannabis und Cannabinoiden. Im Mittelpunkt steht ein patientenzentrierter und multimodaler Ansatz: Wohlbefinden und nachhaltige Gesundheit wird von den Ärzt:innen als komplexes Zusammenspiel bio-psycho-sozialer Facetten betrachtet. Vom persönlichen Kontakt mit den Patient:innen in der Praxis bis zur telemedizinischen Betreuung per Videocall: Die individuellen Bedürfnisse der Patient:innen stehen an erster Stelle. Neben der maßgeschneiderten Beratung wird die Kommunikation auf Augenhöhe an den Standorten Köln und Steinheim großgeschrieben.

Ziel von canncura ist es den Zugang zu einer Therapie mit medizinischem Cannabis einfach, zuverlässig, individuell und kostengünstig zu gestalten. Dazu kooperieren wir mit einem Team von spezialisierten Ärzten, Psychologen und Pharmazeuten. Bei canncura steht das individuelle Wohlbefinden der Patient:innen im Fokus. Wir betrachten Wohlbefinden und nachhaltige Gesundheit als Zusammenspiel bio-psycho-sozialer Facetten.


  • canncura verbindet Patient:innen mit spezialisierten Ärzt:innen
  • Individuelle Cannabinoid-Therapie bezogen auf Ihre Situation
  • Hybride Therapiemöglichkeiten: Vor Ort in der Praxis und digital per Videosprechstunde
  • Ärztliche Aufklärung, Beratung und Begleitung während der gesamten Therapie
  • Interaktives Patientenportal mit Informationen und Hilfestellungen rund um Ihre Therapie
  • Ärztliche Aufklärung, Beratung und Begleitung während der gesamten Therapie
  • Schnelle, diskrete und zuverlässige Übermittlung von Rezepten

Für das Team von canncura ist eine medizinische Cannabis-Therapie immer auf die Situation eines Patienten abgestimmt, integrativ und damit Bestandteil eines gesamtheitlichen Behandlungskonzeptes. Daher setzen sich unsere kooperierenden Ärzt:innen ausführlich mit Ihrer Situation, Ihrer bisherigen Therapie und Ihren persönlichen Behandlungszielen auseinander.



Wichtige Hinweise rund um Ihre Therapie:

canncura ist eine Servicegesellschaft für Ärzt:innen und verbindet Patient:innen mit spezialisierten Ärzt:innen. canncura kooperiert dazu mit selbständig tätigen und in eigener Praxis niedergelassenen Ärzt:innen sowie Fachärzt:innen. canncura bietet den kooperierenden Ärzt:innen/Fachärzt:innen eine Plattform sowie verschiedene Dienstleistungen zur Abwicklung der Behandlung an. Der Behandlungsvertrag entsteht ausschließlich zwischen den kooperierenden Ärzt:innen/Fachärzt:innen und den Patient:innen. Bei einem durch Patient:innen gebuchten Termin zu einem Erstgespräch treffen kooperierende Ärzt:innen/Fachärzt:innen die Behandlungsentscheidung.


Therapie per Telemedizin (Fernbehandlung)

Eine Fernbehandlung (z.B. per Videosprechstunde) ist nicht in allen Fällen möglich. Voraussetzungen für eine Fernbehandlung sind, dass anerkannte fachliche Standards gemäß § 630a BGB eingehalten werden, welche naturwissenschaftliche Erkenntnisse und ärztliche Erfahrung berücksichtigen, die zur Erreichung des ärztlichen Behandlungsziels erforderlich sind und sich in der Erprobung bislang bewährt haben.

Nach der Berufsordnung für Ärzte (MBO-Ä) beraten Ärzte in Deutschland grundsätzlich im persönlichen Kontakt. Sie können dabei Kommunikationsmedien unterstützend einsetzen. Über die ärztliche Sprechstunde per Videoübertragung ist eine alleinige Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien möglich, wenn dies im Einzelfall ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung und Dokumentation gewahrt wird sowie die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der alleinigen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird. Siehe hierzu: 121. Deutscher Ärztetag in Erfurt - Neufassung des § 7 Abs. 4 MBO-Ä. Der überwiegende Teil der Landesärztekammern hat diese Neuregelungen in den landesweiten Berufsordnungen für Ärzt:innen übernommen.

canncura unterstützt über das Onlineportal sowohl den Kontakt von Patient:innen mit ihren bestehenden behandelnden Ärzten vor Ort wie, soweit im Einzelfall vertretbar, auch mit behandelnden Ärzten im Rahmen der Fernbehandlung. Die auf der Website der canncura angekündigten ärztlichen Behandlungen über Kommunikationsmedien beziehen sich nicht auf die pauschale und umfassende Fernbehandlung an sich, sondern konkret auf bestimmte Krankheits- und Beschwerdebilder, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit der/dem zu behandelnden Patientin/en nicht erforderlich ist.


Vorsorgeuntersuchung und Erstgespräch zur Cannabistherapie in der Praxis

Bei unseren kooperierenden Fachärzt:innen haben Sie die Möglichkeit, sich vor Ort in der Praxis vorzustellen. Dazu bieten diese eine ausführliche Vorsorgeuntersuchung an. Die Untersuchung enthält folgende Leistungen:

  • Körperlich-internistische Untersuchung
  • Aufzeichnung und Befundung eines 12-Kanal Ruhe-EKGs
  • Lungenfunktion: Spirometrie sowie individuelle Auswertung
  • Blutabnahme (Laboruntersuchung)
  • Anamnese und individuelle Dokumentation
  • Aufklärung und Beratung zur medizinischen Therapie mit Cannabinoiden
  • Entwicklung eines gemeinsamen, integrativen und ganzheitlichen Therapiekonzeptes

Die enthaltene Laboruntersuchung gibt Ihnen Auskunft über wichtige Werte zu Ihrem Blutbild, Gerinnung, Fettstoffwechsel, Nieren- und Leberfunktion sowie Langzeit-Blutzucker. Je nach individueller Notwendigkeit erfolgt durch Ihren behandelnden Arzt eine weitergehende Diagnostik. Die Beratung ist dabei stets transparent, patientenorientiert und integrativ ausgelegt. Sofern sich bei der Untersuchung bestimmte Auffälligkeiten ergeben, kann Sie Ihr behandelnder Arzt zusätzlich zu spezialisierten Fachärzt:innen überweisen, falls eine weitere Abklärung notwendig ist.

Sie erhalten auf Wunsch einen ärztlichen Befundbericht über Ihre medizinische Therapie mit Cannabinoiden. Dieser ärztliche Bericht wird ausschließlich Ihnen zur Verfügung gestellt. Sie selbst entscheiden, ob und wem Sie diesen Bericht vorlegen.

In der Regel können Sie Ihre Therapie im Anschluss an die persönliche Vorstellung in der Praxis problemlos digital per Videosprechstunde fortführen. Dies besprechen Sie angepasst an Ihre Situation mit Ihrem behandelnden Arzt.


Diagnostikmöglichkeiten in der Praxis:

  • Moderne Labordiagnostik
  • Langzeit-Blutdruckmessung
  • Lungenfunktion: Spirometrie sowie individuelle Auswertung
  • Ruhe-EKG und Langzeit-EKG
  • Messung der spontanen Herzfrequenzvariabilität (HRV)
  • Herz-Vorsorge: Cardisiographie (Auswertung per KI)
  • Echokardiografie
  • Ultraschall der Bauchorgane
  • Ultraschall der Gefäße
  • Messung der Intima-Media-Dicke (Arteriosklerose-Diagnostik)
  • Mikrobiom-Analyse: Zusammensetzung der Darmflora
  • Impfberatung und Impfungen
  • Reisemedizin


Cannabis-Blüten: No-label-use

Bei einer ärztlichen Verschreibung von Cannabis-Blüten handelt es sich um einen sogenannten No-label-use, auch „unlicensed use“ genannt. Dies betrifft die Verordnung eines Arzneimittels, für das keine Zulassung vorliegt. Davon abzugrenzen ist der sogenannte Off-label-use, bei dem ein zugelassenes Arzneimittel außerhalb der zugelassenen Indikation verordnet wird. Dieser Off-label-use liegt zum Beispiel vor, wenn das Fertigarzneimittel Sativex® bei Schmerzen anstatt für die zugelassenen Indikation (MS induzierte Spastik) verordnet wird.

Sowohl der No-label-use als auch der Off-label-use sind aufgrund der ärztlichen Therapiefreiheit zulässig. Es handelt sich dabei um individuelle Heilversuche. Individuelle Heilversuche sind Heilbehandlungen, die im Gegensatz zu einer Standardbehandlung vom medizinischen Standard abweichen, vorrangig dem Wohl der/des einzelnen Patientin/en dienen und nicht aufgrund eines Forschungsinteresses durchgeführt werden.

Bei der Verschreibung von Cannabis-Blüten im No-label-use gibt es verschiedene verpflichtende Anforderungen um die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit des Arzneimittels zu gewährleisten. Diese Kriterien werden normalerweise im Rahmen des Zulassungsverfahrens geprüft.


Im Folgenden finden Sie die verpflichtenden Anforderungen im Rahmen des No-label-use:

  • Sicherstellung, dass das Arzneimittel eine angemessene Qualität hat.
  • Die/der Patient/in wird indikationsbezogen und individuell angepasst auf ihre/seine Therapiesituation aufgeklärt über Chancen der Wirksamkeit des Arzneimittels (Heilchancen) sowie über den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und vorliegenden ärztlichen Erfahrungen.
  • Die/der Patient/in wird indikationsbezogen und individuell angepasst auf ihre/seine Therapiesituation über mögliche Risiken, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen aufgeklärt, welche den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und vorliegenden ärztlichen Erfahrungen Rechnung tragen (Risiko-Nutzen-Abwägung).
  • Nach der gesamtheitlichen Aufklärung und Beratung der/des Patientin/en muss diese/r ausdrücklich dem Therapiestart zustimmen.

Die Erfüllung der verpflichtenden Anforderungen werden individuell für jede/n Patienten/in und für jede neue Verordnung durch die/den behandelnden Ärztin/Arzt entsprechend dokumentiert und kontinuierlich überprüft. Diese Dokumentation und gemeinsame Beurteilung des Behandlungsverlaufes mit der/dem Patient/in findet zu regelmäßigen Zeitpunkten im gesamten Verlauf der Therapie statt.