Das SCHENGEN-Formular erlaubt es Ihnen Ihr Medizinisches Cannabis mit ins europäische Ausland zu nehmen. Für den sogenannten Schengenraum gibt es dazu ein spezifisches Formular. Dieses gilt nur für Länder Europas, welche zum Schengenraum gehören. Erkundigen Sie sich bitte vorab, ob das Land, in welches Sie verreisen, dazu gehört. Zu den SCHENGEN Ländern gehören aktuell Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.
Diese Bescheinigung ist
3 Monate gültig und erst dann wieder neu ausstellbar. Bitte beachten Sie, dass das Abreisedatum
mindestens 10 Tage in der Zukunft liegen muss. Nach der ärztlichen Ausstellung des SCHENGEN-Formulars unsererseits, müssen Sie das SCHENGEN-Formular noch persönlich bei der für Sie zuständigen Landesbehörde (meist Gesundheitsamt) beglaubigen lassen. Hierfür fallen je nach Bundesland Gebühren von 5-15 € an. Welche Landesbehörde für Sie zuständig ist, finden Sie über diesen Link:
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/LaenderlisteBtM.pdf?__blob=publicationFile Bitte beachten Sie, dass in manchen Bundesländern Ihr Schengen-Formular von den zuständigen Landesbehörden nur dann beglaubigt wird, wenn der Sie behandelnde Arzt auch in diesem Bundesland seine Niederlassung hat. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vorab mit der für Sie zuständigen Behörde unbedingt abzustimmen. Für die Beglaubigung benötigen Sie in der Regel einen Termin bei den Behörden.