Patientenfokussierte medizinische Versorgung
Das canncura Zentrum für Cannabismedizin vermittelt hilfesuchenden Patient:innen erfahrene Ärzte in der Therapie mit Cannabis und Cannabinoiden. Im Mittelpunkt steht ein patientenzentrierter und multimodaler Ansatz: Wohlbefinden und nachhaltige Gesundheit wird von den Ärzt:innen als komplexes Zusammenspiel bio-psycho-sozialer Facetten betrachtet. Vom persönlichen Kontakt mit den Patient:innen in der Praxis bis zur telemedizinischen Betreuung per Videocall: Die individuellen Bedürfnisse der Patient:innen stehen an erster Stelle. Neben der maßgeschneiderten Beratung wird die Kommunikation auf Augenhöhe an den Standorten Köln und Steinheim großgeschrieben.
Ziel von canncura ist es den Zugang zu einer Therapie mit medizinischem Cannabis einfach, zuverlässig, individuell und kostengünstig zu gestalten. Dazu kooperieren wir mit einem Team von spezialisierten Ärzten, Psychologen und Pharmazeuten. Bei canncura steht das individuelle Wohlbefinden der Patient:innen im Fokus. Wir betrachten Wohlbefinden und nachhaltige Gesundheit als Zusammenspiel bio-psycho-sozialer Facetten.
Für das Team von canncura ist eine medizinische Cannabis-Therapie immer auf die Situation eines Patienten abgestimmt, integrativ und damit Bestandteil eines gesamtheitlichen Behandlungskonzeptes. Daher setzen sich unsere kooperierenden Ärzt:innen ausführlich mit Ihrer Situation, Ihrer bisherigen Therapie und Ihren persönlichen Behandlungszielen auseinander.
canncura ist eine Servicegesellschaft für Ärzt:innen und verbindet Patient:innen mit spezialisierten Ärzt:innen. canncura kooperiert dazu mit selbständig tätigen und in eigener Praxis niedergelassenen Ärzt:innen sowie Fachärzt:innen. canncura bietet den kooperierenden Ärzt:innen/Fachärzt:innen eine Plattform sowie verschiedene Dienstleistungen zur Abwicklung der Behandlung an. Der Behandlungsvertrag entsteht ausschließlich zwischen den kooperierenden Ärzt:innen/Fachärzt:innen und den Patient:innen. Bei einem durch Patient:innen gebuchten Termin zu einem Erstgespräch treffen kooperierende Ärzt:innen/Fachärzt:innen die Behandlungsentscheidung.
Eine Fernbehandlung (z.B. per Videosprechstunde) ist nicht in allen Fällen möglich. Voraussetzungen für eine Fernbehandlung sind, dass anerkannte fachliche Standards gemäß § 630a BGB eingehalten werden, welche naturwissenschaftliche Erkenntnisse und ärztliche Erfahrung berücksichtigen, die zur Erreichung des ärztlichen Behandlungsziels erforderlich sind und sich in der Erprobung bislang bewährt haben.
Nach der Berufsordnung für Ärzte (MBO-Ä) beraten Ärzte in Deutschland grundsätzlich im persönlichen Kontakt. Sie können dabei Kommunikationsmedien unterstützend einsetzen. Über die ärztliche Sprechstunde per Videoübertragung ist eine alleinige Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien möglich, wenn dies im Einzelfall ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung und Dokumentation gewahrt wird sowie die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der alleinigen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird. Siehe hierzu: 121. Deutscher Ärztetag in Erfurt - Neufassung des § 7 Abs. 4 MBO-Ä. Der überwiegende Teil der Landesärztekammern hat diese Neuregelungen in den landesweiten Berufsordnungen für Ärzt:innen übernommen.
canncura unterstützt über das Onlineportal sowohl den Kontakt von Patient:innen mit ihren bestehenden behandelnden Ärzten vor Ort wie, soweit im Einzelfall vertretbar, auch mit behandelnden Ärzten im Rahmen der Fernbehandlung. Die auf der Website der canncura angekündigten ärztlichen Behandlungen über Kommunikationsmedien beziehen sich nicht auf die pauschale und umfassende Fernbehandlung an sich, sondern konkret auf bestimmte Krankheits- und Beschwerdebilder, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit der/dem zu behandelnden Patientin/en nicht erforderlich ist.
Bei unseren kooperierenden Fachärzt:innen haben Sie die Möglichkeit, sich vor Ort in der Praxis vorzustellen. Dazu bieten diese eine ausführliche Vorsorgeuntersuchung an. Die Untersuchung enthält folgende Leistungen:
Die enthaltene Laboruntersuchung gibt Ihnen Auskunft über wichtige Werte zu Ihrem Blutbild, Gerinnung, Fettstoffwechsel, Nieren- und Leberfunktion sowie Langzeit-Blutzucker. Je nach individueller Notwendigkeit erfolgt durch Ihren behandelnden Arzt eine weitergehende Diagnostik. Die Beratung ist dabei stets transparent, patientenorientiert und integrativ ausgelegt. Sofern sich bei der Untersuchung bestimmte Auffälligkeiten ergeben, kann Sie Ihr behandelnder Arzt zusätzlich zu spezialisierten Fachärzt:innen überweisen, falls eine weitere Abklärung notwendig ist.
Sie erhalten auf Wunsch einen ärztlichen Befundbericht über Ihre medizinische Therapie mit Cannabinoiden. Dieser ärztliche Bericht wird ausschließlich Ihnen zur Verfügung gestellt. Sie selbst entscheiden, ob und wem Sie diesen Bericht vorlegen.
In der Regel können Sie Ihre Therapie im Anschluss an die persönliche Vorstellung in der Praxis problemlos digital per Videosprechstunde fortführen. Dies besprechen Sie angepasst an Ihre Situation mit Ihrem behandelnden Arzt.
Sowohl der No-label-use als auch der Off-label-use sind aufgrund der ärztlichen Therapiefreiheit zulässig. Es handelt sich dabei um individuelle Heilversuche. Individuelle Heilversuche sind Heilbehandlungen, die im Gegensatz zu einer Standardbehandlung vom medizinischen Standard abweichen, vorrangig dem Wohl der/des einzelnen Patientin/en dienen und nicht aufgrund eines Forschungsinteresses durchgeführt werden.
Bei der Verschreibung von Cannabis-Blüten im No-label-use gibt es verschiedene verpflichtende Anforderungen um die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit des Arzneimittels zu gewährleisten. Diese Kriterien werden normalerweise im Rahmen des Zulassungsverfahrens geprüft.