Im Zuge der Teil-Legalisierung von Cannabis zum 1. April 2024 ergeben sich insbesondere im medizinischen Kontext einige Verbesserungen für Patient:innen. Die RX-Reklassifizierung, also die Streichung aus dem BtMG, macht medizinisches Cannabis zu einem normalen verschreibungspflichtigen (Rezeptur)arzneimittel und stärkt das Recht der Patient:innen, eigenständige Entscheidungen in ihrer Therapie zu treffen. Heute möchten wir einen Überblick zu den schon bald folgenden Neuerungen bei canncura geben.
Einführung des „echten“ E-Rezeptes über die verschlüsselte und geschützte Telematik-Infrastruktur (TI) für alle canncura Patient:innen
In den vergangenen Tagen haben bereits zahlreiche Anbieter für cannabisbasierte Therapie über die Einführung von E-Rezepten in der Cannabis-Therapie berichtet. Eines haben die bisher veröffentlichten Konstrukte gemein: Es handelt sich um digital erstellte Rezepte, welche mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) durch den verordnenden Arzt signiert werden. Diese „E-Rezepte“ werden dann ausschließlich an bestimmte Partner-Apotheken digital übermittelt, außerhalb der Telematik-Infrastruktur (TI).
canncura hat in den vergangenen Monaten intensiv mit zertifizierten Software-Anbietern und in Abstimmung mit den zuständigen Landesärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen eine Lösung entwickelt zur flächendeckenden Einführung des E-Rezeptes über die geschützte Telematik-Infrastruktur (TI) in der Cannabis-Therapie für alle canncura Patient:innen. Gemeinsam mit dem Ärztlichen Leiter Dr. med. Franjo Grotenhermen agiert canncura dazu in einem deutschlandweiten, interdisziplinären Team von niedergelassenen Haus- und Fachärzten, psychologischen Psychotherapeuten, Pharmazeuten und Apothekern.
Durch die Einführung des offiziellen E-Rezeptes nach SGB V im Rahmen der Telematik-Infrastruktur setzt canncura einen innovativen Meilenstein, um den Patient:innen den Zugang zu einer seriösen, evidenzbasierten, integrativen und patientenorientierten Therapie mit Cannabinoiden zu ermöglichen.
Was bedeutet das konkret für canncura Patient:innen?
Zunächst entscheidet der Patient, ob das Cannabis-Rezept klassisch in gedruckter Form durch canncura erstellt werden soll, oder digital per E-Rezept. Im Falle des ausgedruckten Rezeptes werden cannabisbasierte Arzneimittel (Blüten, Extrakte, Dronabinol) seit 1. April 2024 bei Selbstzahlern auf blauen Privatrezepten, bei Patient:innen mit GKV-Kostenübernahme auf rosa Kassenrezepten (Muster 16) verordnet.
Entscheiden sich Patient:innen für die Ausstellung als gedruckte Version, wird eine digitale Kopie des Rezeptes für den Patienten im Patientenportal abgelegt. Die originale Ausfertigung des Rezeptes wird an den Patienten per Einwurfeinschreiben oder an die Wunsch-Apotheke versandt.
Entscheiden sich Patient:innen für die Ausstellung per E-Rezept, wird die Cannabis-Verordnung durch den behandelnden Arzt per eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) signiert und das E-Rezept in die im Gesundheitswesen übliche und besonders geschützte Telematik-Infrastruktur (TI) digital übermittelt. Der Patient hat nun zwei Möglichkeiten für die Einlösung des E-Rezeptes:
Variante A:
Der Patient wählt über das canncura Patientenportal eine Apotheke seiner Wahl aus. Nach Signierung des E-Rezeptes durch den Arzt wird das E-Rezept unmittelbar innerhalb von Sekunden über die Telematik-Infrastruktur an die Wunsch-Apotheke übertragen und liegt dort sofort vor. Eine digitale PDF-Kopie inkl. E-Rezept Token wird im canncura Patientenportal abgelegt und dauerhaft gespeichert. Die Kopie des E-Rezeptes ist für Patient:innen jederzeit abrufbar.
Variante B:
Der Patient geht mit seiner elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu einer Apotheke seiner Wahl. Durch Stecken der eGK in der Apotheke kann das E-Rezept vor Ort durch die Apotheke direkt abgerufen werden. Auch in diesem Fall wird für Patient:innen eine digitale Kopie des E-Rezeptes inkl. Token im canncura Patientenportal gespeichert und ist dauerhaft abrufbar.
canncura stellt damit die Bedürfnisse der Patient:innen in den Vordergrund. Es werden digitale E-Rezepte eben nicht nur an bestimmte Partner-Apotheken übermittelt, sondern können von canncura an alle in Deutschland zugelassenen Apotheken über die geschützte Telematik-Infrastruktur übermittelt werden. Die Wahl bleibt somit immer bei den Patient:innen - individuell und lebensnah.
Benefits für Patient:innen bei E-Rezepten innerhalb der geschützten Telematik-Infrastruktur
Sicherheit & Datenschutz
Durch die Bereitstellung der offiziellen E-Rezepte innerhalb der Telematik-Infrastruktur werden die Rezepte verschlüsselt erstellt und verbleiben bis hin zur abgebenden Apotheke vollständig im besonders geschützten Bereich der TI.
Anerkannt im Gesundheitswesen
Das E-Rezept ist die Basis für eine moderne und patientenorientierte Versorgung in einer zunehmend digitalen Umgebung im Gesundheitswesen. Die ausgestellten E-Rezepte für Cannabis-Arzneimittel lassen eine lückenlose und einfache Dokumentation zu - sowohl für den verschreibenden Arzt als auch für die Patient:innen. Insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Polizeikontrollen o.ä. ist somit ein seriöser Nachweis einer ärztlichen Cannabis-Verordnung stets möglich und in verschiedensten Situationen glaubhaft zu machen.
Profitieren von künftigen Erweiterungen der Anwendungen in der TI
Die digitalen Gesundheitsanwendungen werden künftig stets weiter ausgerollt und erweitert. So können künftig auch canncura Patient:innen auf Wunsch verschiedene Funktionen verwenden, wie zum Beispiel den elektronischen Medikationsplan (eMP) oder eine Integration der Cannabinoid-Therapie in die elektronische Patientenakte (ePA). Auch vor dem Hintergrund eines zukünftig ggf. beabsichtigten Antrages auf Kostenübernahme bei einer gesetzlichen Krankenkasse kann eine seriöse und transparente Dokumentation der bisherigen Therapie nützlich sein.
Sachverständigenrat für GKV-Kostenübernahme
canncura hat kürzlich einen Sachverständigenrat für das Antragsverfahren zur Kostenübernahme bei gesetzlichen Krankenkassen für cannabisbasierte Medikamente gegründet. Dazu kooperiert canncura deutschlandweit mit niedergelassenen Fachärzten mit Kassenzulassung aus verschiedenen Fachgebieten. Dabei begleitet der Sachverständigenrat Patienten individuell auf dem Weg zur Kostenübernahme. Begonnen bei dem Erstantrag auf Kostenübernahme helfen wir Patienten aber auch bei dem weiteren möglichen Prozess, zum Beispiel bei gutachterlichen Stellungnahmen im Widerspruchsverfahren.
Anträge auf Kostenübernahme für die Therapie mit Cannabinoiden werden nicht ausschließlich von dem behandelnden Facharzt erstellt, sondern vorab gemeinsam interdisziplinär und multimodal erarbeitet von dem Sachverständigenrat der canncura - in enger und zielorientierter Abstimmung mit dem Patienten.
6 Sorten pro Rezeptanforderung und Rezept-Splitting an bis zu zwei verschiedene Apotheken möglich
Etabliertes bleibt bestehen: Weiterhin können Patient:innen bei canncura pro Rezeptanforderung bis zu 6 verschiedene Cannabis-Arzneimittel bestellen. Bei Anforderung von mehr als drei Präparaten werden dann zum gleichen Preis zwei separate Rezepte erstellt. Pro Rezeptanforderung kann der Vorgang auf bis zu zwei verschiedene Wunsch-Apotheken gesplittet werden. Dadurch können Patient:innen beispielsweise gezielt Angebote bei unterschiedlichen Apotheken wahrnehmen und haben keinen Extra-Aufwand, was den Prozess der Verordnung betrifft.
Gemeinsam erreichen wir mehr: Eine umfassende Betreuung und individuelle Therapieansätze - alles auf Augenhöhe.