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Costinformation

Das canncura Zentrum für Cannabismedizin vermittelt hilfesuchenden Patient:innen erfahrene Ärzte in der Therapie mit Cannabis und Cannabinoiden. Im Mittelpunkt steht ein patientenzentrierter und multimodaler Ansatz: Wohlbefinden und nachhaltige Gesundheit wird von den Ärzt:innen als komplexes Zusammenspiel bio-psycho-sozialer Facetten betrachtet. Vom persönlichen Kontakt mit den Patient:innen in der Praxis bis zur telemedizinischen Betreuung per Videocall: Die individuellen Bedürfnisse der Patient:innen stehen an erster Stelle. Neben der maßgeschneiderten Beratung wird die Kommunikation auf Augenhöhe an den Standorten Köln und Steinheim großgeschrieben.

Ziel von canncura ist es den Zugang zu einer Therapie mit medizinischem Cannabis einfach, zuverlässig, individuell und kostengünstig zu gestalten. Dazu kooperieren wir mit einem Team von spezialisierten Ärzten, Psychologen und Pharmazeuten. Bei canncura steht das individuelle Wohlbefinden der Patient:innen im Fokus. Wir betrachten Wohlbefinden und nachhaltige Gesundheit als Zusammenspiel bio-psycho-sozialer Facetten.

Auf dieser Seite haben wir für Sie einige Informationen rund um den Ablauf Ihrer Therapie zusammengestellt.


Anmeldung und Bestätigung Ihrer E-Mail Adresse

Auf der canncura Website finden Sie das Online-Formular zur erstmaligen Registrierung:
https://www.canncura.de/anmelden

Zunächst tragen Sie auf dieser Seite Ihre Kontaktdaten ein und senden die Registrierung online ab. Anschließend erhalten Sie von uns eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer E-Mail Adresse. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und registrieren damit Ihren Account im canncura Patientenportal. Bitte überprüfen Sie ggf. in Ihrem E-Mail Postfach auch Ihren Spam/Werbe Ordner. Evtl. ist die E-Mail von canncura dort gelandet.


Anmeldung und Bestätigung Ihrer E-Mail Adresse

Nach Klicken auf den Bestätigungs-Link aus unserer E-Mail gelangen Sie automatisch zum Ausfüllen des medizinischen Fragebogens im canncura Patientenportal. Bitte füllen Sie nun ehrlich und gewissenhaft den medizinischen Fragebogen aus. Diese Daten helfen den kooperierenden Ärzt:innen dabei, gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Therapiekonzept zu entwickeln, welches Ihrer aktuellen Situation gerecht wird und Ihren Behandlungszielen entspricht.


Upload Ihrer medizinischen Unterlagen

Ihre medizinischen Unterlagen wie z.B. Arztbriefe, Befunde, Entlassbriefe aus stationären Krankenhausaufenthalten, Berichte aus Rehamaßnahmen, Unterlagen über medizinische Untersuchungen, Laborergebnisse, Medikationspläne etc. können Sie direkt beim Ausfüllen unseres Fragebogens als Dateien (z.B. Fotos, PDF, DOC) hochladen. Falls Sie Ihre medizinischen Unterlagen nicht direkt zur Hand haben, können Sie diese auch nachträglich noch im canncura Patientenportal hochladen. Diese Funktion finden Sie nach Login im canncura Patientenportal im Menü unter: „Info“ - „Dokumente nachreichen“.

Bitte beachten Sie, dass bei einer rein telemedizinischen Behandlung per Videocall KEINE Diagnosen von den kooperierenden Ärzt:innen gestellt werden können. Dies ist nur bei persönlicher Vorstellung in der Praxis möglich. Dazu bieten unsere kooperierenden Fachärzt:innen eine Vorsorgeuntersuchung inkl. Aufklärung und Beratung zur Cannabis-Therapie vor Ort in der Praxis im Rahmen eines hybriden Therapiekonzeptes an.


Prüfung Ihrer Anfrage und Unterlagen

Unseren kooperierenden Ärzt:innen prüfen nach Vorliegen Ihres medizinischen Fragebogens und Ihrer medizinischen Unterlagen Ihre Krankengeschichte gewissenhaft und individuell. Sofern noch Fragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, erhalten Sie von unserem Team eine E-Mail. Damit möchten wir sicherstellen, dass Sie sich grundsätzlich für eine Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten eigenen und bei Ihnen keine Kontraindikationen bestehen.

Sobald Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, melden wir uns innerhalb von spätestens 24 Stunden bei Ihnen per E-Mail. Dieser Service ist für Sie völlig kostenlos. Kosten fallen für Sie an ab dem Zeitpunkt, an dem Sie einen Termin bzw. eine Leistung bei einem der kooperierenden Ärzt:innen buchen.


Terminbuchung: Erstgespräch zur Cannabis-Therapie

Sofern Sie sich grundsätzlich für eine Therapie mit Cannabinoiden eigenen, können Sie nun einen verfügbaren Termin für Ihr Erstgespräch bei unseren kooperierenden Ärzt:innen buchen. Ihr ärztliches Erstgespräch findet entweder persönlich an einem unserer Standorte oder telemedizinisch online (per Videocall) statt. Ihren individuellen Wunschtermin buchen Sie nun bequem online über das canncura Patientenportal. Während Ihres Erstgespräches werden Sie ausführlich aufgeklärt und beraten rund um die medizinischen Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten.


Anforderung von Rezepten und Services

Ihre Rezept-Anforderung stellen Sie ich nach Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt bequem online über das canncura Patientenportal zusammen. Ebenso die weiteren Dienstleistungen und Services können Sie bei Bedarf jederzeit über das canncura Patientenportal buchen. Sie finden diese nach Login im canncura Patientenportal im Menü unter „Optionaler Service“.


Folgetermine während der Therapie

Mindestens einmal pro Quartal (alle 3 Monate) findet ein Online-Videocall mit Ihrem Arzt statt. Der Videocall dauert ca. 10 bis 15 Minuten, je nach individueller Situation. Bei diesem Follow-up besprechen Sie mit Ihrem Arzt die bisherige Therapie. Was lief gut? Lief etwas nicht so gut? Gibt es Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen mit weiteren Medikamenten? Auch können Sie sehr gerne offene Fragen an Ihren Arzt stellen. Ihr Arzt dokumentiert dabei laufend Ihre Therapie anhand einer Verlaufs-Anamnese. Gemeinsam mit Ihrem Arzt können Sie somit Ihre Therapie kontinuierlich besprechen und entsprechend optimieren.


Informationen rund um Ihre Therapie


Abrechnung ärztlicher Leistungen

Alle privatärztlichen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die GOÄ regelt die Abrechnung privatärztlicher Leistungen, also medizinische Leistungen außerhalb der der gesetzlichen Krankenversicherung. Die aktuell gültige Fassung der GOÄ stammt aus dem Jahr 1982 und ist somit nicht an die heutigen, auch telemedizinischen Behandlungsmöglichkeiten angepasst.

Ein Lösungsansatz findet sich hier in den sogenannten analogen Leistungen. Diese kann ein Arzt verwenden, um eigene ärztliche Leistungen, die nicht in der GOÄ erfasst sind, abzurechnen. Bei Abrechnung dieser analogen Leistungen wird die entsprechende Gebührenziffer mit dem Buchstabenzusatz „A“ gekennzeichnet. Neben dem Leistungstext finden Sie auf Ihrer Rechnung auch immer den Steigerungssatz (Faktor) sowie den jeweiligen Gesamtbetrag für die einzelne privatärztliche Leistung.


Behandlungsvertrag und Honorarvereinbarung

Bevor Sie über das canncura Patientenportal einen Termin bzw. eine Leistung bei einem unserer kooperierenden Ärzt:innen buchen können, müssen Sie vorab einen Behandlungsvertrag sowie eine Honorarvereinbarung unterzeichnen. Bitte beachten Sie, dass Behandlungsvertrag und Honorarvereinbarung ausschließlich zwischen den kooperierenden Ärzt:innen und Ihnen als Patient:innen abgeschlossen werden. Die mit canncura kooperierenden Ärzt:innen sind selbständig tätig und in eigener Praxis niedergelassen.

Im Behandlungsvertrag finden Sie die für die ärztliche Behandlung wichtigen Regelungen über relevante Aspekte Ihrer Therapie.

Mit der Honorarvereinbarung werden Sie vor der Inanspruchnahme einer ärztlichen Leistung im Detail informiert über die voraussichtlichen Behandlungskosten. Bitte beachten Sie, dass die privatärztlichen Leistungen der kooperierenden Ärzt:innen möglicherweise nicht erstattungsfähig sind und diese Kosten von Ihnen selbst getragen werden müssen.


Aufklärungsvideo für Patient:innen

Direkt nach Buchung eines Termins bei einem unserer kooperierenden Ärzt:innen über das canncura Patientenportal finden Sie das Aufklärungsvideo unseres ärztlichen Leiters rund um eine Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten. Schauen Sie sich das Video und den dazugehörigen Aufklärungs-Text bitte aufmerksam an. Hier geht es um wichtige Informationen rund um eine Cannabis-Therapie, wie zum Beispiel Kontraindikationen, mögliche Neben- und Wechselwirkungen, den sogenannten „No-label-use“ bei der Verordnung von Cannabis-Blüten, die Besonderheiten einer Fernbehandlung per Videocall und weitere wichtige Themen rund um Ihre Therapie.

Ihr Arzt wird Sie im Rahmen des Erstgespräches ausführlich über alle relevanten Aspekte aufklären. Durch das aufmerksame Ansehen unseres Videos und Textes zur Aufklärung erhalten Sie vorab bereits wichtige Informationen und können dann während Ihres Termins mit Ihrem Arzt gezielt Rückfragen stellen. Das Aufklärungsvideo und die weiterführenden Informationen stehen Ihnen dauerhaft zum Abruf im canncura Patientenportal zur Verfügung. Nach Ihrem Erstgespräch finden Sie im canncura Patientenportal noch zahlreiche weitere Videos mit wertvollen Tipps rund um eine Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten.


Kosten für eine Cannabis-Therapie

Wie bereits erwähnt werden die privatärztlichen Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), individuell bezogen auf den jeweiligen Behandlungsfall abgerechnet. Auf der folgenden Seite haben wir die ungefähren Kosten für die unterschiedlichen Leistungen im Rahmen einer Cannabis-Therapie transparent für Sie zusammengestellt:


https://www.canncura.de/kosten


Kostenübernahme bei Privatversicherten (PKV)

Da die ärztlichen Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden, sind diese grundsätzlich von privaten Krankenkassen erstattungsfähig.

Wir empfehlen Ihnen, vor Therapiebeginn Ihre private Krankenkasse zu kontaktieren und die Situation mit dieser zu besprechen. Bitte lassen Sie sich eine Kostenzusage Ihrer privaten Krankenkasse immer schriftlich aushändigen.


Kostenübernahme bei gesetzlichen Krankenkassen (GKV)

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für gesetzlich versicherte Patient:innen die Möglichkeit eine Kostenübernahme im Rahmen der Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten zu beantragen. Die Voraussetzungen dazu sind im § 131 Abs. 6 SGB V geregelt. Weitere Regelungen sind in der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in §§ 44 und 45 festgelegt.

canncura kooperiert mit einigen wenigen Fachärzt:innen mit Kassenzulassung und Spezialisierung auf die Therapie mit Cannabinoiden, die in eigener Praxis niedergelassen sind. Weitere Details zum Ablauf rund um die Kostenübernahme bei gesetzlichen Krankenkassen haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengesellt:


https://www.canncura.de/kostenuebernahme

Weitere Infos rund um Ihre Cannabis-Therapie

Weitere Details und Informationen rund um die Themen Telemedizin (Fernbehandlung), Vorsorgeuntersuchung vor Ort in der Praxis, Diagnostikmöglichkeiten vor Ort in der Praxis und dem sogenannten „No-label-use“ bei der Verordnung von Cannabis-Blüten haben wir Ihnen auf dieser Seite zusammengestellt:


https://www.canncura.de/ueberuns