Häufige Fragen

Welche Ärzte dürfen cannabisbasierte Arzneimittel verschreiben?

Alle Ärzte dürfen cannabisbasierte Arzneimittel verschreiben, also etwa Cannabisblüten und Cannabisextrakte. Zahnärzte und Tierärzte sind jedoch hiervon ausgenommen. Ärzte, die bisher noch keine Betäubungsmittel verschrieben haben, können die Rezeptblöcke hierzu beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte anfordern.

Wie lange dauert die medizinische Überprüfung der Unterlagen?

Nach erfolgreicher Übermittlung Deiner Unterlagen kriegst Du innerhalb von 24 Std. von uns eine Rückmeldung. Der Dir zugeteilte Arzt kann dir via Kundenportal evtl. anfallende Rückfragen stellen.

Ist der Erwerb von Medizinischem Cannabis legal?

Mit dem am 10. März 2017 verabschiedeten “Cannabis als Medizin”-Gesetzes ist die Verschreibung von Medizinischem Cannabis legal. Zum Erhalt des Medizinischen Cannabis benötigst du ein sogenanntes BtM-Rezept, welches Du, falls die Voraussetzungen erfüllt werden, von einem Arzt erhalten kannst.

Dürfen Cannabispatienten Kraftfahrzeuge und schwere Maschinen führen?

In der Eingewöhnungsphase müssen Cannabispatienten auf das Führen von Kraftfahrzeugen und schweren Maschinen auf jeden Fall verzichten. Die Dauer dieser Eingewöhnungsphase kann stark variieren - von einer Woche bis hin zu mehreren Wochen. Patienten müssen unbedingt die vom Arzt vorgegebene Dosierung und Einnahmeform einhalten. Zudem wird Cannabispatienten empfohlen beim Führen eines Fahrzeugs eine Ausfertigung Ihres Betäubungsmittelrezeptes oder eine Bescheinigung vom Arzt mitzuführen. Im Erstgespräch wird dein Arzt dir erläutern, worauf Du besonders achten solltest.

Welche Wirkungen sind bei einer Verordnung cannabishaltiger Arzneimittel zu erwarten?

Die Wirkung von cannabishaltigen Arzneimitteln ist vor allem von der Zusammensetzung der in ihnen enthaltenen Cannabinoide abhängig. Insgesamt sind bereits mehr als 100 unterschiedliche Cannabinoide mit zum Teil sehr unterschiedlichen Wirkspektren bekannt. Die vorrangig in der Hanfpflanze vorkommenden Cannabinoide sind:
1. Tetrahydro-Cannabinol (THC) mit antiemetischer, relaxierender, sedierender Wirkung
2. Cannabidiol (CBD) mit anti-psychotischer, anxiolytischer, anti-inflammatorischer, antiemetischer, spasmolytischer Wirkung
3. Dabei kann die Wirkung des delta-9-THC durch andere Cannabinoide wie Cannabinol (CBN) oder Cannabidiol (CBD) modifiziert werden.

Ist die Genehmigung seitens der Krankenkasse eine Voraussetzung für die Cannabistherapie?

Nein, ist sie nicht. Sofern die Kosten für die Cannabistherapie nicht von der Krankenkasse übernommen werden, kann die Verordnung durch den behandelnden Arzt auf einem Privatrezept erfolgen. Die Kosten für die Cannabistherapie werden dann vom Patienten getragen.

Die Entscheidung über eine Cannabistherapie trifft somit ausschließlich der behandelnde Arzt, unabhängig von der möglichen Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Welche Beschwerden können mit Medizinischem Cannabis behandelt werden?

Medizinisches Cannabis hat ein sehr breites therapeutisches Spektrum. Häufig wird es bei der Behandlung von Schmerz, Schlafproblemen, Appetitverlust, Übelkeit & Erbrechen, aber auch bei Spastik und Krebschmerz eingesetzt. Bei neurologischen Erkrankungen (Epilepsie, Parkinson, MS) sowie mentalen Erkrankungen (PTSD, Depressionen & Angststörungen) gibt es auch vermehrt positive Therapieerfolge.

Wie werden cannabishaltige Arzneimittel gelagert?

Cannabisblüten sollten kindersicher, luftdicht verschlossen und lichtgeschützt bei einer Raumtemperatur bis zu 25°C gelagert werden. Cannabisblüten müssen nicht im Kühlschrank aufbewahrt werden!

Kann ich mein Rezept bei jeder Apotheke einlösen?

In Deutschland gilt das freie Apothekenwahlrecht. Im Grunde kann man mit seinem Rezept zu jeder Apotheke & diese ist auch verpflichtet das Medizinische Cannabis gegebenenfalls zu bestellen. Ratsam ist es jedoch auf Medizinisches Cannabis spezialisierte Apotheken, oft auch Online-Apotheken, zurückzugreifen. Hier erhält man seine Medizin ganz stressfrei per Post nach Hause geliefert.

Kann ich mein Medizinisches Cannabis auch mit ins Ausland nehmen?

Für die Mitführung von Betäubungsmitteln auf Reisen gibt es standardisierte Regeln, die sich jedoch je nach Reiseziel unterscheiden. Das Reisen mit Medizinischem Cannabis ist grundsätzlich wie auch bei anderen Betäubungsmitteln möglich. Patienten können die ihnen verschriebenen Betäubungsmittel für die Dauer der Reise in einer angemessenen Menge als Reisebedarf ein- und ausführen, max. jedoch für 30 Tage. Für Bürger, die aus den Vertragsstaaten des Schengener Abkommens stammen, kann bei Reisen die Mitnahme der Medizin relativ einfach erfolgen. Hierfür muss der Patient die vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens mit sich führen.

Zu den Schengen Ländern gehören:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.

Folgende europäischen Länder gehören nicht zum Schengen-Raum, hier gilt also nicht das Durchführungsabkommen:
Rumänien, Kroatien, Bulgarien, Großbritannien, Irland und Zypern.

Welche Nebenwirkungen können bei der Verwendung von Medizinischem Cannabis auftreten?

Im Allgemeinen werden Cannabinoide auch langfristig gut vertragen. Wenn der Therapiestart in kleinen Schritten erfolgt („start low – go slow“) und Kontraindikationen beachtet werden, sind auch zu Beginn keine bedeutsamen Nebenwirkungen zu erwarten. Dennoch können auch bei einer Cannabis-Therapie Nebenwirkungen auftreten.
Die am häufigsten genannten Nebenwirkungen sind:
• Müdigkeit
• Schwindel
• Übelkeit
• Mundtrockenheit
• Appetitsteigerung
• Gleichgewichtsstörungen

Welche Maßnahmen sollten bei einer Überdosierung des Patienten vorgenommen werden?

Zunächst sollte der Patient unbedingt Ruhe bewahren. Die vorher beschriebenen, unangenehmen Nebenwirkungen führen nicht zu medizinischen Notfällen. Die Wirkungsdauer bei der inhalativen Applikation beträgt 2 bis 3 Stunden, bei einer oralen Anwendung beträgt die Wirkungsdauer 4 bis 8 Stunden. Eine medizinisch kritische Dosis liegt bei mehr als 500g Medizinischem Cannabis. Die Dosis bei der nächsten Anwendung von Medizinischem Cannabis sollte um ca. 50mg reduziert werden. Auch empfiehlt es sich das weitere Prozedere mit dem behandelnden Arzt zu besprechen.

Gibt es Kontraindikationen für Medizinisches Cannabis?

Hier wird zwischen absoluten/strengen und relativen Kontraindikationen unterschieden.


Zu den absoluten Kontraindikationen zählen insbesondere Psychosen, Schwangerschaft und Stillzeit. Schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen (vor allem bei älteren Patienten) gehören auch dazu. Bei einer bekannten Überempfindlichkeit gegenüber Cannabinoiden ist Cannabis ebenfalls kontraindiziert.


Eine relative Kontraindikation besteht bei Suchterkrankungen (vorliegend oder in der Geschichte) und bei Kindern & Jugendlichen. Die Verordnung in Ausnahmefällen setzt besondere Erfahrung des Arztes und engmaschige Kontrollen in einem besonders schweren Krankheitsverlauf voraus.


Natürlich gibt es andere Ausnahmefälle (palliative Situation), die selbst bei absoluter und relativer Kontraindikation jedes Mal individuell geprüft werden müssen.

Darf man verschiedene Darreichungsformen auch kombinieren?

Im Grunde ist dies möglich. Von der gleichzeitigen inhalativen (per Vaporizer) und oralen Einnahme raten wir aber ab, da eine genaue Dosierung so deutlich erschwert wird.